Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe.
"Zu Recht hat der BGH darauf hingewiesen, dass für Online-Überwachungen eine eindeutige Rechtsgrundlage fehlt", kommentierte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, das Urteil. Link zum Artikel
Ausserdem werden die Strafverfolgungsbhörden meiner Ansicht nach auf diese Weise nicht die organisierte Kriminalität bekämpfen sondern nur auf "Kinderzimmercomputer" zugreifen können. Oder will Herr Schäuble etwa Schnittstellen für die Polizei in alle Betriebsysteme per Gesetz schon mal einbauen lassen??
Leider werden Gesetze zum Schutz der Privatsphäre immer mehr aufgeweicht und die informelle Selbstbestimmung ist das Papier nicht mehr wert auf dem sie steht. In den Vereinigten Staaten wandelt sich bereits der Staat seit dem 11. September 2001 zum Totalüberwacher seiner Bürger. Lassen Sie es in Deutschland nicht so weit kommen. Es gibt nämlich keinen Grund dafür! - oder Verwalten SIE auf Ihren Konten Gelder von Terrororganisationen?
Was unter dem Deckmäntelchen der Terrorbekämpfung Gesetzeslage in Deutschland wurde, ist jetzt schon unfassbar.
Beobachtungen, Abhören und Aufzeichnen der Telefonate, Aufzeichnungen von Internetnutzung, Lokalisierung über Handydaten und Material der Mauterfassungsbrücken stehen jetzt schon im Übermaß zur Verfügung.
Dagegen ist Big-Brother echt harmlos und ich meine damit nicht die Sendung auf RTL - Vielleicht sollten wir mal alle mal wieder Orwell lesen...